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1255. Februar 4. Ujest.

prid. non. Febr.

Bischof Thomas urkundet einen Vergleich mit dem Gross-Präceptor der Johanniter in Deutschland, Böhmen, Polen und Mähren, Heinrich de Wersteynberk. Zwischen dessen Vorgänger Franz Geldolphus und dem Bischof war ein Streit entstanden über die Neubruchzehnten in Stregom (Striegau) und Lossov (Lossen), welche der Bischof, da nicht erweislich sei, dass sie einer andern Kirche zugeschrieben seien, für den bischöfl. Tisch beanspruchte, während sie der Präceptor auf Grund des Parochialrechtes und eines besondern Privilegs für die Kirchen von St. und L. verlangte. Vor dem durch den Papst deputirten Archid. von Gnesen und dessen Mitrichter ist der Präceptor kontumacirt worden und der Bischof nach Jahresfrist wirklicher Besitzer geworden. Nach längeren weiteren Verhandlungen vor dem päpstlichen Stuhle hat dann der neue Präceptor alles der Gnade (gracia) des Bischofs anheimgestellt, und in Folge dessen bestättigt derselbe nun mit Zustimmung des Kapitels das Privileg des Bischofs Cyprian (vgl. o. No. 86), obwohl dasselbe seinem Rechte präjudizirlich ist, und giebt ihm die Zehnten von Stregov (Striegau), Stanovischa (Stanowitz), Chechi (Tschechen), Cyrne, que nunc vocatur Cyrla (Zirlau), Lusina (Lüssen), Lubesov, Renno (in No. 890 Resno = Rosen?) und fügt hinzu die Zehnten von Grabina (Graben), Zedlce oder Pasechna (Zedlitz), Heydam (Heidau) oder Medireche und der 3 von den Brüdern neu ausgesetzten Dörfer bei Lossen nämlich Rosental, Buhusen (in No. 881 Bonhusen, Buchitz), Jazona (Jeschen).

O. Z.


Orig. mit dem Siegel des Bischofs und des Kap. Grossprioratsarchiv zu Prag.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.